Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit 01. Januar 2021 tritt der erste Teil der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft.
Es betrifft auch die Förderung der Einzelmaßnahme Fassadendämmung. Die Förderung gilt für Wohngebäude in Form zinsgünstiger Kredite mit Tilgungszuschüssen oder als reiner Zuschuss.

In Verbindung mit einem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind somit 25 % Förderung für Fassadendämmung möglich.