Projekt 152: Dämmung oberste Geschossdecke
Das Gebäudeenergiegesetzt GEG sieht eine Nachrüstpflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen vor.
Diese Dämmmaßnahme reduziert Transmissionswärmeverluste und sommerliche Wärmebelastungen der Innenräume unter der Decke spürbar.
Die Hohlraumdämmung im Bereich der Fehlböden erfolgt als Einblasdämmung mit Zellulosedämmstoff, inkl. Schaffung von Zugangsöffnungen.

