Projekt 49: Dämmung oberste Geschossdecke
Gemäß Gebäudeenergiegesetz gibt es eine Nachrüstpflicht für die Dämmung der obersten Geschossdecke zum unbeheizten Dachraum.
Durch diese Dämmmaßnahme werden Transmissionswärmeverluste und sommerliche Wärmebelastungen der Innenräume unter der Decke spürbar reduziert.
Die Ausführung erfolgt mit ECO – Dämmstoff mit umlaufendem Stufenfalz. Das Material wird als Wärmedämmung mit besonders geringer Wärmeleitfähigkeit (0,024 W/mK) bei gleichzeitig nachhaltigem Rohstoffeinsatz, auf Biomasse– und Recyclinganteilen basierend, eingesetzt.